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2. Teil Leistungspreis in Österreich ab 2027: Wie PV, Speicher und Energiemanagement Lastspitzen senken können

  • Jürgen Resch
  • 29. Juli
  • 14 Min. Lesezeit

Kurz zusammengefasst: Ab 2027 soll sich die Berechnung der österreichischen Stromnetzentgelte grundlegend verändern. Neben dem Stromverbrauch in Kilowattstunden wird künftig stärker berücksichtigt, wie viel Leistung ein Haushalt oder Betrieb gleichzeitig aus dem öffentlichen Netz bezieht. Maßgeblich soll grundsätzlich der höchste durchschnittliche Viertelstundenwert eines Monats sein. Besonders relevant wird das für Haushalte mit Wallbox, Wärmepumpe, Sauna, Heizstab oder anderen leistungsstarken Verbrauchern. Eine intelligent gesteuerte PV-Anlage mit Batteriespeicher kann dadurch einen zusätzlichen wirtschaftlichen Nutzen erhalten: Sie erhöht nicht nur den Eigenverbrauch, sondern kann auch teure Netzspitzen reduzieren.

Wichtiger Hinweis: Die neue Berechnungsmethode befindet sich noch im regulatorischen Verfahren. Die endgültigen regionalen Tarife für 2027 werden erst in einer gesonderten Tarifverordnung festgelegt. Die in diesem Beitrag verwendeten Preise sind derzeit diskutierte Modell- und Durchschnittswerte und noch keine verbindlichen Tarife.

Inhaltsverzeichnis


  1. Was ändert sich bei den Stromnetzentgelten?

  2. Warum wird ein Leistungspreis eingeführt?

  3. Wie wird die Leistungsspitze gemessen?

  4. Welche Leistungspreise sind im Gespräch?

  5. Warum ist die Grenze von 10 kW wichtig?

  6. Rechenbeispiele mit den kolportierten Preisen

  7. Beispiel: Wärmepumpe, Sauna, E-Auto und Kochen gleichzeitig

  8. Wie hoch ist das Einsparungspotenzial?

  9. Einsparungen im direkten Vergleich

  10. Warum eine PV-Anlage mit Speicher zusätzlichen Nutzen erhält

  11. Speicherleistung ist wichtiger als Kapazität allein

  12. Warum PV allein nicht jede Lastspitze verhindert

  13. Warum ungesteuertes Laden teuer werden kann

  14. Was bedeutet der Leistungspreis für Wärmepumpen?

  15. Günstige Zeitfenster richtig nutzen

  16. Was ist flexible Entnahme?

  17. Welche Mindestleistung soll verrechnet werden?

  18. Was bedeutet der Leistungspreis für Gewerbebetriebe?

  19. Was sollten Haushalte und Betriebe jetzt tun?

  20. Powersol-Einschätzung: Der Mehrwert entsteht durch das Gesamtsystem

  21. Fazit: Das größte Einsparungspotenzial liegt in der Steuerung

  22. Beratung und Lastganganalyse

  23. FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Leistungspreis


Was ändert sich bei den Stromnetzentgelten?


Bisher richteten sich die laufenden Netzkosten typischer Haushalte vor allem nach der verbrauchten Strommenge. Wer viele Kilowattstunden aus dem Netz bezog, bezahlte entsprechend höhere Netzentgelte.


Ab 2027 soll das Netznutzungsentgelt stärker aus zwei Komponenten bestehen:

  • einem Arbeitspreis für die bezogene Energiemenge in Kilowattstunden,

  • einem Leistungspreis für die gleichzeitig aus dem Netz bezogene Leistung in Kilowatt.

Dadurch wird künftig nicht mehr nur wichtig, wie viel Strom verbraucht wird. Ebenso entscheidend ist, wann und wie viel davon gleichzeitig aus dem öffentlichen Netz bezogen wird.


Zwei Haushalte können denselben Jahresverbrauch haben und dennoch unterschiedlich hohe Netzkosten verursachen:

  • Haushalt A verteilt seinen Stromverbrauch gleichmäßig über den Tag.

  • Haushalt B betreibt Wallbox, Wärmepumpe, Sauna und Herd häufig gleichzeitig.

Obwohl beide Haushalte gleich viele Kilowattstunden verbrauchen, beansprucht Haushalt B das Stromnetz mit deutlich höheren Leistungsspitzen.


Warum wird ein Leistungspreis eingeführt?


Der Ausbau von Photovoltaik, Wärmepumpen, Elektroautos und Batteriespeichern verändert die Nutzung der Stromnetze.

Eine Wallbox kann mit 11 kW laden. Eine Sauna benötigt häufig rund 8 kW. Wärmepumpe, Heizstab, Herd und weitere Haushaltsgeräte kommen zusätzlich hinzu.

Werden solche Verbraucher gleichzeitig betrieben, können auch in einem Einfamilienhaus kurzfristig Netzbezüge von 20 kW, 25 kW oder mehr entstehen.

Für die Dimensionierung des Stromnetzes ist nicht nur entscheidend, wie viele Kilowattstunden pro Jahr transportiert werden. Leitungen, Transformatoren und Netzanschlüsse müssen auch für die höchste gleichzeitig benötigte Leistung ausgelegt sein.


Die neue Tarifstruktur soll daher stärkere Anreize setzen:

  • Stromverbrauch zeitlich besser zu verteilen,

  • unnötige Gleichzeitigkeit zu vermeiden,

  • Wallboxen und Wärmepumpen intelligent zu steuern,

  • Batteriespeicher für Peak Shaving einzusetzen,

  • vorhandene Netzkapazitäten effizienter zu nutzen.

Die Reform soll nicht automatisch zu höheren Gesamteinnahmen der Netzbetreiber führen. Vielmehr sollen die bestehenden Netzkosten anders zwischen den Kunden verteilt werden.


Wie wird die Leistungsspitze gemessen?


Maßgeblich soll grundsätzlich der höchste durchschnittliche Viertelstundenwert eines Monats sein.


Das bedeutet: Eine sehr kurze Einschaltspitze von wenigen Sekunden wird nicht automatisch in voller Höhe verrechnet. Hält ein hoher Strombezug jedoch über mehrere Minuten an, steigt der Durchschnittswert der betreffenden Viertelstunde.


Einfaches Beispiel


Ein Haushalt bezieht für eine Viertelstunde gleichzeitig:

  • Wallbox: 11 kW

  • Wärmepumpe: 2,5 kW

  • Herd und Backrohr: 4 kW

  • sonstiger Haushalt: 0,5 kW


Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Netzbezug von:

11 + 2,5 + 4 + 0,5 = 18 kW


Ist dies der höchste Viertelstundenwert des Monats, bildet dieser Wert grundsätzlich die Ausgangsbasis für den monatlichen Leistungspreis.

Reduziert die Wallbox ihre Leistung oder übernimmt ein Batteriespeicher einen Teil des Verbrauchs, kann der gemessene Netzbezug deutlich niedriger ausfallen.


Welche Leistungspreise sind im Gespräch?


Die endgültigen Tarife für 2027 stehen noch nicht fest. Sie werden voraussichtlich je nach Netzgebiet unterschiedlich ausfallen.


Für die angestrebte spätere Zielstruktur werden derzeit folgende österreichweite Durchschnittswerte diskutiert:

Tarifbestandteil

Kolportierter Modellwert

Arbeitspreis

rund 4,53 Cent/kWh

Leistungspreis bis einschließlich 10 kW

rund 33,82 Euro/kW und Jahr

Leistungspreis für den Anteil über 10 kW

rund 67,64 Euro/kW und Jahr

Preis für vereinbarte flexible Leistung

modellhaft rund 25 % des regulären Leistungspreises

Umgerechnet entsprechen die diskutierten Leistungspreise ungefähr:

  • bis 10 kW: 2,82 Euro je kW und Monat

  • für den Anteil über 10 kW: 5,64 Euro je kW und Monat


Diese Werte sind noch nicht beschlossen. Sie eignen sich aber, um die mögliche Größenordnung und die Wirkung eines Lastmanagements zu veranschaulichen.

Die Einführung soll voraussichtlich schrittweise erfolgen. In einer ersten Stufe könnte die Leistungskomponente geringer gewichtet werden als in der später angestrebten Zielstruktur.


Warum ist die Grenze von 10 kW wichtig?


Für Haushalte und kleinere Betriebe auf Netzebene 7 ist ein zweistufiges Modell vorgesehen:

  • Für die ersten 10 kW gilt der niedrigere Leistungspreis.

  • Nur der Anteil oberhalb von 10 kW wird nach der höheren Preisstufe verrechnet.


Wird eine Leistungsspitze von 12 kW gemessen, werden daher nicht alle 12 kW zum höheren Tarif abgerechnet.


Die Berechnung erfolgt stattdessen stufenweise:

  • 10 kW zum niedrigeren Tarif,

  • 2 kW zum höheren Tarif.

Dadurch kann jedes vermiedene Kilowatt oberhalb von 10 kW besonders wertvoll werden.


Rechenbeispiele mit den kolportierten Preisen


Die folgenden Beispiele verwenden die derzeit diskutierten Durchschnittswerte der späteren Zielstruktur. Sie zeigen mögliche Größenordnungen und stellen keine garantierte zukünftige Abrechnung dar.


Beispiel 1: Leistungsspitze von 4 kW


Bei einem Modellpreis von 33,82 Euro pro kW und Jahr ergibt sich:

4 kW × 33,82 Euro = 135,28 Euro pro Jahr


Das entspricht ungefähr:

11,27 Euro pro Monat

Der Jahreswert gilt nur, wenn in allen zwölf Monaten jeweils etwa 4 kW verrechnet werden.


Beispiel 2: Leistungsspitze von 7 kW


7 kW × 33,82 Euro = 236,74 Euro pro Jahr


Das entspricht ungefähr:

19,73 Euro pro Monat


Beispiel 3: Leistungsspitze von 14 kW


Die ersten 10 kW werden zum niedrigeren Preis berechnet. Die restlichen 4 kW fallen in die höhere Preisstufe.

  • 10 kW × 33,82 Euro = 338,20 Euro

  • 4 kW × 67,64 Euro = 270,56 Euro


Das ergibt ein Jahresäquivalent von:

608,76 Euro pro Jahr

Monatlich entspricht dies ungefähr:

50,73 Euro


Der Jahreswert entsteht nur dann vollständig, wenn in jedem Monat eine vergleichbare Leistungsspitze erreicht wird.


Beispiel 4: Wärmepumpe, Sauna, E-Auto und Kochen gleichzeitig


In einem stärker elektrifizierten Haushalt können mehrere leistungsintensive Verbraucher gleichzeitig aktiv sein:

  • Wärmepumpe: 3 kW

  • Sauna: 8 kW

  • Wallbox: 11 kW

  • Herd und Backrohr: 5 kW

  • Haushaltsgrundlast: 0,5 kW


Daraus ergibt sich eine mögliche Leistungsspitze von:

3 + 8 + 11 + 5 + 0,5 = 27,5 kW


Hält dieser Netzbezug über einen wesentlichen Teil einer Viertelstunde an und ist er der höchste Wert des Monats, ergibt sich mit den kolportierten Modellpreisen folgende

Leistungskomponente:

  • 10 kW × 33,82 Euro = 338,20 Euro

  • 17,5 kW × 67,64 Euro = 1.183,70 Euro


Das entspricht einem Jahresäquivalent von:

1.521,90 Euro

Der monatliche Modellwert beträgt ungefähr:

126,83 Euro


Das Jahresäquivalent von 1.521,90 Euro würde nur dann erreicht, wenn in jedem der zwölf Monate eine vergleichbare Spitze von 27,5 kW entsteht. Tritt sie lediglich in einem Monat auf, betrifft der hohe Wert grundsätzlich nur diesen Monat.


Wie hoch ist das Einsparungspotenzial?


Gerade bei stark elektrifizierten Haushalten können bereits einfache Steuerungs-maßnahmen einen großen Unterschied machen.


Variante 1: Wallbox während hoher Hauslast reduzieren


Wird die Wallbox während des Saunabetriebs von 11 kW auf 3 kW begrenzt, sinkt die mögliche Leistungsspitze von 27,5 kW auf:

19,5 kW


Die Modellrechnung ergibt:

  • 10 kW × 33,82 Euro = 338,20 Euro

  • 9,5 kW × 67,64 Euro = 642,58 Euro


Jahresäquivalent:

980,78 Euro

Monatlicher Modellwert:

81,73 Euro


Mögliches Einsparungspotenzial


Gegenüber der ungesteuerten Spitze von 27,5 kW ergibt sich eine mögliche Ersparnis von:

  • rund 45 Euro in einem betroffenen Monat

  • rund 541 Euro pro Jahr, wenn die niedrigere Spitze in allen zwölf Monaten eingehalten wird


Allein die automatische Reduktion der Wallbox kann somit einen erheblichen Unterschied bewirken.


Das E-Auto muss dafür nicht vollständig auf das Laden verzichten. Es lädt lediglich langsamer, solange Sauna, Wärmepumpe und Küche viel Leistung benötigen.


Variante 2: Wallbox reduzieren und Speicher einsetzen


Wird die Wallbox auf 3 kW begrenzt und stellt ein Batteriespeicher während der Lastspitze zusätzlich 5 kW bereit, sinkt der Netzbezug auf:

19,5 kW − 5 kW = 14,5 kW


Die Modellrechnung ergibt:

  • 10 kW × 33,82 Euro = 338,20 Euro

  • 4,5 kW × 67,64 Euro = 304,38 Euro

Jahresäquivalent:

642,58 Euro

Monatlicher Modellwert:

53,55 Euro

Mögliches Einsparungspotenzial

Gegenüber der ungesteuerten Spitze von 27,5 kW ergibt sich:

  • rund 73 Euro Ersparnis in einem betroffenen Monat

  • rund 879 Euro pro Jahr, wenn das niedrigere Leistungsniveau in allen zwölf Monaten eingehalten wird


Variante 3: Netzbezug unter 10 kW begrenzen


Gelingt es durch Lastmanagement, Wallbox-Regelung und Batteriespeicher, den Netzbezug auf 9,5 kW zu begrenzen, fällt kein Leistungsanteil mehr in die teurere Stufe oberhalb von 10 kW.


Die Modellrechnung ergibt:

9,5 kW × 33,82 Euro = 321,29 Euro pro Jahr

Das entspricht ungefähr:

26,77 Euro pro Monat


Mögliches Einsparungspotenzial


Gegenüber der ungesteuerten Leistungsspitze von 27,5 kW ergibt sich:

  • rund 100 Euro Ersparnis in einem betroffenen Monat

  • rund 1.201 Euro pro Jahr, wenn die Grenze in allen zwölf Monaten eingehalten wird


Einsparungen im direkten Vergleich

Betriebsweise

Netzspitze

Monatlicher Modellwert

Jahresäquivalent

Mögliches Einsparungspotenzial

Ohne Steuerung

27,5 kW

126,83 €

1.521,90 €

Wallbox auf 3 kW reduziert

19,5 kW

81,73 €

980,78 €

rund 541 €/Jahr

Wallbox reduziert, Speicher liefert 5 kW

14,5 kW

53,55 €

642,58 €

rund 879 €/Jahr

Netzbezug auf 9,5 kW begrenzt

9,5 kW

26,77 €

321,29 €

rund 1.201 €/Jahr

Das zentrale Ergebnis: Je stärker ein Haushalt elektrifiziert ist, desto größer kann der wirtschaftliche Wert eines intelligenten Lastmanagements werden.

Die jährlichen Einsparungen setzen voraus, dass die niedrigeren Leistungsspitzen in allen zwölf Monaten eingehalten werden. Bei einer einmaligen Spitze beschränkt sich die Ersparnis auf den betreffenden Monat.


Warum eine PV-Anlage mit Speicher zusätzlichen Nutzen erhält


Eine PV-Anlage mit Batteriespeicher wird bisher vor allem unter zwei Gesichtspunkten bewertet:


  1. Wie viele Kilowattstunden Strom erzeugt die Anlage?

  2. Wie stark erhöht der Speicher den Eigenverbrauch?


Mit dem geplanten Leistungspreis kommt eine dritte Dimension hinzu:


  1. Wie stark kann das System den maximalen Netzbezug begrenzen?


Dadurch kann eine PV-Anlage mit Speicher einen Zusatznutzen generieren, der in klassischen Wirtschaftlichkeitsrechnungen häufig noch nicht berücksichtigt wird.


Nutzen 1: PV reduziert Leistungsspitzen am Tag


Erzeugt die PV-Anlage während einer hohen Last ausreichend Strom, wird diese Leistung direkt im Gebäude verbraucht.


Beispiel:

  • Hausverbrauch: 12 kW

  • aktuelle PV-Leistung: 7 kW

  • verbleibender Netzbezug: 5 kW


Ohne PV würde der Haushalt 12 kW aus dem Netz beziehen. Mit PV sind es nur 5 kW.

Das kann den höchsten Viertelstundenwert des Monats deutlich reduzieren.


Nutzen 2: Der Speicher verschiebt Solarstrom in den Abend


Viele hohe Leistungsspitzen entstehen am Abend:

  • Das E-Auto wird angesteckt.

  • Die Wärmepumpe arbeitet.

  • Es wird gekocht.

  • Sauna oder Warmwasserbereitung werden eingeschaltet.


Zu diesem Zeitpunkt erzeugt die PV-Anlage oft kaum noch Strom.

Ein Batteriespeicher kann tagsüber erzeugten Solarstrom aufnehmen und am Abend wieder bereitstellen. Dadurch reduziert er nicht nur den Energiebezug in Kilowattstunden, sondern auch den gleichzeitigen Netzbezug in Kilowatt.


Nutzen 3: Peak Shaving auch ohne ausreichend PV-Erzeugung


Ein Speicher kann gezielt so gesteuert werden, dass er erst dann entlädt, wenn der Netzbezug einen festgelegten Grenzwert überschreitet.


Beispiel:

  • maximal gewünschter Netzbezug: 10 kW

  • tatsächlicher Hausverbrauch: 16 kW

  • Speicherleistung: 6 kW

  • verbleibender Netzbezug: 10 kW


Der Haushalt kann weiterhin 16 kW verbrauchen. Das Netz wird jedoch nur mit 10 kW belastet. Anschließend kann der Speicher mit geringer Ladeleistung gezielt Netzstrom beziehen, um im Bedarf den Netzbezug erneut zu veringern.


Diese Funktion wird als Peak Shaving bezeichnet.


Nutzen 4: Mehrfachnutzen desselben Speichers


Ein gut geplantes Speichersystem kann mehrere Aufgaben miteinander verbinden:

  • PV-Eigenverbrauch erhöhen,

  • Netzbezug reduzieren,

  • Leistungsspitzen begrenzen,

  • dynamische Stromtarife nutzen,

  • eine Reserve für Ersatz- oder Notstrom vorhalten,

  • E-Auto und Wärmepumpe intelligent unterstützen.


Der wirtschaftliche Wert eines Speichers besteht daher künftig nicht mehr ausschließlich aus der Differenz zwischen Einspeisevergütung und Strombezugspreis.

Hinzu kommen mögliche Einsparungen beim Leistungspreis.


Einordnung des Zusatznutzens


Die mögliche Ersparnis durch Peak Shaving sollte bei einer Wirtschaftlichkeits-berechnung berücksichtigt werden. Sie darf aber nicht pauschal als garantierter Speicherertrag angesetzt werden.


Der tatsächliche Zusatznutzen hängt ab von:

  • den endgültigen regionalen Leistungspreisen,

  • dem persönlichen Lastprofil,

  • der Zahl hoher Lastspitzen,

  • der verfügbaren Entladeleistung des Speichers,

  • dem Ladezustand zum Zeitpunkt der Spitze,

  • der Qualität des Energiemanagements,

  • der Möglichkeit, Wallbox und andere Verbraucher zu steuern.


Ein Haushalt mit maximal 4 kW Netzbezug besitzt deutlich weniger Einsparungspotenzial als ein Haushalt mit Wallbox, Wärmepumpe, Sauna und mehreren hohen Lastspitzen.


Speicherleistung ist wichtiger als Kapazität allein


Für Peak Shaving ist nicht nur entscheidend, wie viele Kilowattstunden ein Speicher aufnehmen kann. Mindestens ebenso wichtig ist, wie viele Kilowatt er abgeben kann.


Soll eine Leistungsspitze von 5 kW für 15 Minuten ausgeglichen werden, beträgt der theoretische Energiebedarf:

5 kW × 0,25 Stunden = 1,25 kWh


Energetisch ist dafür nur eine vergleichsweise geringe Speichermenge erforderlich.

Der Speicher muss aber tatsächlich mindestens 5 kW Leistung bereitstellen können.


Ein Speicher mit 20 kWh Kapazität und nur 3 kW maximaler Entladeleistung kann eine zusätzliche Last von 5 kW nicht vollständig ausgleichen.


Für eine sinnvolle Auslegung müssen daher beide Werte gemeinsam betrachtet werden:

  • Speicherkapazität in kWh

  • Lade- und Entladeleistung in kW


Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass zum Zeitpunkt der Lastspitze ausreichend Energie im Speicher vorhanden ist.


PV allein verhindert nicht jede Lastspitze


Eine Photovoltaikanlage reduziert den Netzbezug nur dann unmittelbar, wenn sie während der Lastspitze ausreichend Strom erzeugt.

Bei hohen Lasten am Mittag kann sie sehr wirkungsvoll sein.


Viele Haushaltsspitzen entstehen jedoch:

  • am frühen Morgen,

  • am Abend,

  • während der Nacht,

  • an bewölkten Wintertagen.


Eine große PV-Anlage auf dem Dach verhindert daher nicht automatisch einen hohen monatlichen Leistungswert.


Erst die Kombination mit einem Batteriespeicher und einer intelligenten Steuerung ermöglicht es, Solarstrom zeitlich zu verschieben und gezielt gegen Lastspitzen einzusetzen.


Warum ungesteuertes Laden teuer werden kann


Eine Wallbox gehört zu den leistungsstärksten Verbrauchern eines Einfamilienhauses.

Lädt ein E-Auto mit 11 kW, wird die relevante Grenze von 10 kW bereits durch die Wallbox allein überschritten.

Kommen Wärmepumpe, Herd oder Sauna hinzu, steigt der Netzbezug weiter.


Muss das E-Auto immer mit 11 kW laden?


Nein.

Benötigt ein Fahrzeug beispielsweise 30 kWh Energie und steht zehn Stunden zu Hause, reicht rechnerisch eine durchschnittliche Ladeleistung von rund 3 kW.

Unter Berücksichtigung von Ladeverlusten und Ladepausen ist etwas mehr erforderlich. Trotzdem muss im Alltag häufig nicht durchgehend mit 11 kW geladen werden.

Ein intelligentes Lademanagement kann:

  • die Ladeleistung an die Hauslast anpassen,

  • bei hoher Last automatisch reduzieren,

  • bei PV-Überschuss wieder erhöhen,

  • günstige Tarifzeiten nutzen,

  • einen vorgegebenen maximalen Netzbezug einhalten.

Der Nutzer verliert dadurch meist kaum Komfort. Das Fahrzeug lädt lediglich über einen längeren Zeitraum.


Was bedeutet der Leistungspreis für Wärmepumpen?


Eine Wärmepumpe verursacht nicht automatisch hohe Leistungskosten.

Moderne Wärmepumpen arbeiten häufig über längere Zeiträume mit moderater elektrischer Leistung. Kritisch wird vor allem die Gleichzeitigkeit mit anderen Verbrauchern.


Hohe Lastspitzen können entstehen, wenn gleichzeitig:

  • die Wärmepumpe läuft,

  • der elektrische Heizstab aktiv ist,

  • Warmwasser bereitet wird,

  • die Wallbox mit voller Leistung lädt,

  • gekocht wird.


Ein Energiemanagement kann die Verbraucher koordinieren. Beispielsweise wird die Wallbox vorübergehend reduziert, solange Wärmepumpe oder Heizstab eine hohe Leistung benötigen.


Günstige Zeitfenster richtig nutzen

Neben dem Leistungspreis sind zeitabhängige Arbeitspreise vorgesehen.


Sommer-Nieder-Arbeitspreis


Der günstigere Sommerzeitraum soll grundsätzlich gelten:

  • von 1. April bis 30. September,

  • täglich von 10 bis 16 Uhr.

In diesem Zeitraum steht aufgrund der hohen PV-Erzeugung häufig viel Strom im Netz zur Verfügung.


Winter-Nieder-Arbeitspreis


Der günstigere Winterzeitraum soll grundsätzlich gelten:

  • von 1. Oktober bis 31. März,

  • täglich von 22 bis 4 Uhr.

Damit sollen flexible Verbraucher in weniger belastete Nachtstunden verschoben werden.


Der mögliche Zielkonflikt


Ein günstiger Arbeitspreis bedeutet nicht automatisch einen niedrigen Leistungspreis.

Starten zu Beginn eines günstigen Zeitfensters gleichzeitig:

  • Wallbox,

  • Speicherladung,

  • Wärmepumpe,

  • Boiler,

kann eine hohe Leistungsspitze entstehen.


Ein Energiemanagement sollte daher zwei Ziele gleichzeitig verfolgen:

  1. günstige Energiezeiten nutzen,

  2. den maximalen Netzbezug begrenzen.

Das günstigste Zeitfenster ist nicht automatisch der günstigste Gesamtbetrieb, wenn dabei eine neue Monatsleistungsspitze entsteht.


Was ist flexible Entnahme?


Für steuerbare Verbraucher soll künftig eine flexible Entnahme vereinbart werden können. Dabei kann ein Teil der Leistung zeitweise reduziert oder eingeschränkt werden. Im Gegenzug soll für diesen flexiblen Anteil ein geringerer Leistungspreis gelten.

In bisherigen Modellen wurde für flexible Leistung mit rund 25 Prozent des regulären Leistungspreises gerechnet.


Beispiel

Werden 5 kW als flexible Leistung vereinbart, ergibt sich beim regulären Modellpreis:

5 kW × 33,82 Euro = 169,10 Euro pro Jahr


Bei 25 Prozent des regulären Preises wären es:

169,10 Euro × 25 % = 42,28 Euro pro Jahr


Das entspricht einer möglichen Differenz von:

126,82 Euro pro Jahr

Ob und unter welchen Bedingungen ein solches Modell angeboten wird, hängt von der endgültigen Verordnung und der Umsetzung durch den jeweiligen Netzbetreiber ab.


Welche Mindestleistung soll verrechnet werden?


Der E-Control-Entwurf sieht eine Mindestbemessung vor.

Verrechnet werden soll grundsätzlich mindestens:

  • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten netzwirksamen Leistung,

  • jedenfalls aber mindestens 2 kW.


Beispiel mit 10 kW vereinbarter Leistung

20 Prozent von 10 kW ergeben:

2 kW

Beim kolportierten Modellpreis entspricht das:

2 kW × 33,82 Euro = 67,64 Euro pro Jahr

Das sind ungefähr:

5,64 Euro pro Monat

Die Mindestbemessung bedeutet, dass der Leistungspreis selbst bei sehr niedrigen gemessenen Spitzen nicht vollständig auf null sinkt.


Was bedeutet der Leistungspreis für Gewerbebetriebe?


Auch kleine Gewerbebetriebe auf Netzebene 7 können von der Reform stark betroffen sein.


Typische Verursacher hoher Leistungsspitzen sind:

  • Kompressoren,

  • Kühlanlagen,

  • Backöfen,

  • Großküchen,

  • Werkstattmaschinen,

  • Schweißgeräte,

  • Lüftungs- und Klimaanlagen,

  • Ladeinfrastruktur für Firmenfahrzeuge,

  • elektrische Prozesswärme.


Ein Betrieb kann einen hohen Jahresverbrauch haben und dennoch ein günstiges Lastprofil besitzen, wenn die Leistung gleichmäßig abgerufen wird.

Umgekehrt kann ein Betrieb mit geringerem Jahresverbrauch hohe Leistungskosten verursachen, wenn mehrere große Maschinen gleichzeitig starten.


Für Gewerbebetriebe sollten daher nicht nur die jährlichen Kilowattstunden analysiert werden, sondern insbesondere:

  • höchste Viertelstundenwerte,

  • Zeitpunkt der Lastspitzen,

  • Dauer und Häufigkeit der Spitzen,

  • gleichzeitiger Betrieb von Maschinen,

  • Produktions- und Ladezeiten,

  • Möglichkeiten zur Lastverschiebung,

  • Potenzial für Batteriespeicher und Peak Shaving.


Was sollten Haushalte und Betriebe jetzt tun?


Die endgültigen Tarife stehen noch nicht fest. Trotzdem kann man sich bereits sinnvoll vorbereiten.


1. Smart-Meter-Daten auswerten

Im Kundenportal des Netzbetreibers sollten die Viertelstundenwerte aktiviert und analysiert werden.

Wichtig sind:

  • höchste Leistung pro Monat,

  • Zeitpunkt der Spitze,

  • wiederkehrende Muster,

  • Unterschiede zwischen Sommer und Winter,

  • außergewöhnliche Einzelereignisse.


2. Große Verbraucher identifizieren


Besonders relevant sind:

  • Wallbox,

  • Wärmepumpe,

  • Heizstab,

  • Boiler,

  • Sauna,

  • Pooltechnik,

  • Klimaanlage,

  • Durchlauferhitzer,

  • leistungsstarke Maschinen.


3. Gleichzeitigkeit reduzieren


Nicht jedes Gerät muss sofort und mit voller Leistung betrieben werden.

Oft genügt es:

  • die Wallbox vorübergehend zu reduzieren,

  • den Ladestart zu verschieben,

  • Warmwasserbereitung und E-Auto-Ladung zu trennen,

  • Speicherladung aus dem Netz zu begrenzen,

  • einzelne Verbraucher mit Prioritäten zu versehen.


4. Einen maximalen Netzbezug festlegen

Ein Energiemanagement kann versuchen, den Netzbezug beispielsweise auf 8, 10 oder 12 kW zu begrenzen.

Welcher Wert sinnvoll ist, hängt ab von:

  • Gebäudegröße,

  • vorhandenen Verbrauchern,

  • Komfortanforderungen,

  • Speicherleistung,

  • Netzanschluss,

  • endgültigem regionalen Tarif.


5. PV und Speicher gemeinsam auslegen

Bei einer neuen Anlage sollte nicht nur geprüft werden, wie viele Kilowattstunden gespeichert werden können.

Wichtig sind außerdem:

  • maximale Entladeleistung,

  • Reaktionsgeschwindigkeit,

  • verfügbarer Ladezustand,

  • Schnittstellen zur Wallbox,

  • Einbindung der Wärmepumpe,

  • Reserven für Ersatzstrom,

  • Fähigkeit zum Peak Shaving.


Powersol-Einschätzung: Der Mehrwert entsteht durch das Gesamtsystem


Der Leistungspreis macht eine PV-Anlage oder einen Speicher nicht automatisch wirtschaftlich. Er schafft aber einen zusätzlichen möglichen Nutzen für intelligent geplante Systeme.

Eine PV-Anlage kann tagsüber den Netzbezug reduzieren.

Ein Batteriespeicher kann Solarstrom in den Abend verschieben.

Eine steuerbare Wallbox kann ihre Ladeleistung an die Hauslast anpassen.

Ein Energiemanagement kann festlegen, wann der Speicher den Eigenverbrauch erhöht und wann er gezielt Lastspitzen abfängt.


Erst das Zusammenspiel ermöglicht es, mehrere wirtschaftliche Vorteile zu verbinden:

  • weniger Energiebezug aus dem Netz,

  • höherer PV-Eigenverbrauch,

  • geringere Leistungsspitzen,

  • bessere Nutzung günstiger Tarifzeiten,

  • höhere Transparenz über den Energieverbrauch,

  • zusätzlicher Nutzen des Batteriespeichers.

Bei zukünftigen Wirtschaftlichkeitsberechnungen sollte daher nicht nur berücksichtigt werden, wie viele Kilowattstunden ein Speicher pro Jahr verschiebt.


Ebenso wichtig ist die Frage:

Wie viele Kilowatt Netzleistung kann das System in den entscheidenden Viertelstunden vermeiden?


Fazit: Das größte Einsparungspotenzial liegt in der Steuerung

Der geplante Leistungspreis ist kein Argument gegen Wärmepumpen, Elektroautos, Saunen oder andere elektrische Verbraucher.

Er setzt vielmehr einen Anreiz, diese Geräte besser zu koordinieren.

Besonders große Einsparungspotenziale entstehen bei Haushalten und Betrieben, die heute hohe unkontrollierte Lastspitzen aufweisen.


Das ausführliche Beispiel zeigt die mögliche Größenordnung:

  • Ohne Steuerung: 27,5 kW Netzspitze

  • Nur durch Wallbox-Begrenzung: 19,5 kW

  • Mit zusätzlicher Speicherunterstützung: 14,5 kW

  • Mit konsequentem Lastmanagement: unter 10 kW möglich

Auf Basis der derzeit kolportierten Modellpreise ergibt sich daraus ein rechnerisches Einsparungspotenzial von bis zu rund 1.200 Euro pro Jahr, sofern die niedrige Leistungsspitze in allen zwölf Monaten eingehalten wird.


Damit erhält eine PV-Anlage mit Batteriespeicher einen zusätzlichen möglichen Nutzen:

Sie spart nicht nur Kilowattstunden, sondern kann gemeinsam mit einem Energiemanagement auch die entscheidenden Kilowatt reduzieren.

Für die Planung moderner Energiesysteme wird daher künftig nicht nur die Frage wichtig sein:

Wie viel Strom können wir selbst erzeugen und speichern?

Ebenso wichtig wird:

Wie niedrig können wir unseren maximalen Netzbezug halten?


Beratung und Lastganganalyse

Sie möchten wissen, welche Leistungsspitzen in Ihrem Haushalt oder Betrieb auftreten und welches Einsparungspotenzial durch PV, Batteriespeicher und Energiemanagement besteht?

Powersol analysiert Ihre Verbrauchsdaten und prüft, wie sich PV-Anlage, Speicher, Wallbox, Wärmepumpe und weitere Verbraucher sinnvoll aufeinander abstimmen lassen.


Häufig gestellte Fragen zum Leistungspreis


Ist der Leistungspreis ab 2027 bereits endgültig beschlossen?

Die methodischen Grundlagen befinden sich im Verordnungsverfahren. Die konkreten regionalen Tarife werden erst mit einer gesonderten Tarifverordnung festgelegt.

Grundsätzlich soll der höchste durchschnittliche Viertelstundenwert des jeweiligen Monats maßgeblich sein.


Nicht unbedingt. Entscheidend ist der Durchschnitt über eine Viertelstunde. Eine wenige Sekunden dauernde Spitze hat daher weniger Einfluss als ein hoher Bezug über mehrere Minuten.


Nein. Die ersten 10 kW werden zum niedrigeren Tarif berechnet. Nur der Anteil von 4 kW oberhalb der Grenze fällt in die höhere Preisstufe.

Nein. Die Beträge von 33,82 Euro und 67,64 Euro pro kW und Jahr sind kolportierte österreichische Modellwerte. Die tatsächlichen regionalen Tarife können davon abweichen.

Ja, wenn sie während der Lastspitze ausreichend Strom erzeugt. Gegen hohe Abend- oder Winterspitzen hilft eine PV-Anlage allein jedoch nur begrenzt.

Ein Speicher kann neben der Erhöhung des Eigenverbrauchs auch Lastspitzen reduzieren. Dieser Peak-Shaving-Nutzen kann künftig zusätzliche Einsparungen bei den Netzentgelten ermöglichen.

Nicht unbedingt. Für kurze Lastspitzen ist vor allem eine ausreichend hohe Entladeleistung wichtig. Die benötigte Kapazität hängt von Dauer und Häufigkeit der Spitzen ab.

Nein. Sie sollte ihre Leistung intelligent an den Zeitbedarf, die PV-Erzeugung und die aktuelle Hauslast anpassen.

Nein. Die höchste Viertelstundenleistung soll grundsätzlich monatlich ermittelt werden. Ein einmaliger hoher Wert wirkt sich daher zunächst auf den betreffenden Monat aus.



 
 
 

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